Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen (AVB-Akademie)
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Nach ArbSchG, DGUV Vorschrift Nr.1 (ehemals BGV A 1), DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) §15 und MVstättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014) / SBauVO § 40 Abs.5
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Wiederholungs-Seminar für: • Betreiber & Veranstalter • Aufsichtführende Personen in einer Veranstaltung, die das Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ oder „Sachkundige Aufsichtsperson“ absolviert haben.
Im Rahmen dieses Seminars vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Rechte und Pflichte.
Wiederholungs-Seminar für: • Betreiber & Veranstalter • Aufsichtführende Personen in einer Veranstaltung, die das Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ oder „Sachkundige Aufsichtsperson“ absolviert haben.
Nach ArbSchG, DGUV Vorschrift Nr.1 (ehemals BGV A 1), DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) §15 und MVstättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014) / SBauVO § 40 Abs.5