Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden - eventfinder e. K.


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1. Vertragsgegenstand, Vertragsparteien

1.1 eventfinder e. K. (im folgenden kurz "eventfinder") ermöglicht seinen Kunden, Veranstaltungsanzeigen in das Internetportal www.eventfinder.de zu inserieren. eventfinder erbringt seine hierauf bezogene Leistung (im folgenden "vertragliche Leistung") zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Leistung erfolgt nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für sonstige Lieferungen und Leistungen von eventfinder gelten die hierfür gesondert getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von eventfinder auf einen Dritten übertragen.

1.3 eventfinder erbringt die vertragliche Leistung nicht für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sondern ausschließlich für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die Nutzung der vertraglichen Leistung setzt voraus, dass sich der Kunde zuvor auf der Internetseite www.eventfinder.de unter Angabe seiner Daten als Nutzer anmeldet.

2.2 Mit Bestätigung des von eventfinder versandten Registrierungslinks seitens des Kunden kommt der Vertrag über die vertragliche Leistung zustande. Der Kunde kann seine bei der Anmeldung gespeicherten Daten aus dem passwortgeschützten Bereich heraus jederzeit ändern.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Die Leistung von eventfinder gegenüber dem Kunden besteht im Vorhalten eines Informationsportals Veranstaltungsanzeigen für Veranstaltungssuchende (Nutzer). Das vertragliche Portal www.eventfinder.de informiert die Nutzer kostenfrei über Veranstaltungen (Events) aller Art (z. B. Konzerte, Theater, Partys, Messen, Vorträge, Versammlungen, usw.), die in Deutschland stattfinden. Die Veranstaltungsanzeigen können außer in dem vertraglichen Portal www.eventfinder.de – ggf. in anderem Erscheinungsbild – auch auf sonstigen Internetseiten von eventfinder oder anderer Anbieter erscheinen. eventfinder behält sich vor, das Erscheinungsbild des vertraglichen Portals sowie sonstiger Internetseiten, auf denen die Veranstaltungsanzeigen erscheinen, jederzeit zu ändern.

3.2 Die durchschnittliche Mindestverfügbarkeit der Anbindung des vertraglichen Portals an das Internet beträgt 98,5% im Jahresdurchschnitt und 95% im Monatsdurchschnitt.

3.3 eventfinder stellt seinen Kunden einen direkten Systemzugang zu einer Online-Datenbank zur Verfügung, über den sie Veranstaltungsanzeigen inserieren können. Die Inserate können nur nach Maßgabe der hierfür eingerichteten Eingabemaske erfolgen. Im Standardfall erfolgen Veranstaltungsanzeigen für ein Einzelevent (einen einzelnen Kalendertag). Veranstaltungsanzeigen für Events, die sich über mehrere Kalendertage erstrecken oder die sich an mehreren Kalendertagen inhaltsgleich wiederholen, erfolgen als Anzeigen für eine „Eventserie“. Die Laufzeit für eine Veranstaltungsanzeige beginnt mit dessen Einstellung bzw. Freischaltung bei www.eventfinder.de und endet an dem Eventdatum (bei Einzelevent) bzw. am letzten Tag der Eventserie. Der Kunde kann nach Freischaltung der Veranstaltungsanzeige weiterhin jederzeit die Anzeigendetails bearbeiten.

3.4 Der Kunde hat die Möglichkeit bei den jeweiligen Veranstaltungsanzeigen Hyperlinks zu Online-Ticket-Verkäufern, zu Partnern und Sponsoren, etc. einzutragen. Der Kunde übernimmt hierbei die Verantwortung für die Aktualität der Hyperlinks und trägt für Inhalt und Richtigkeit der auf den verlinkten Websites angebotenen Informationen und Angebote Sorge. Bei Nutzung des Ticket-Services kommen vertragliche Beziehungen nur zwischen dem Käufer der Tickets und dem Online-Ticket-Verkäufer zustande.

3.5 www.eventfinder.de ermöglicht seinen Kunden, einen individuellen Kalender mit den eigenen Veranstaltungsanzeigen in ihre Webseite zu integrieren, um ihn für Endkunden zum Abruf (ohne Speicherung) bereit zu halten. Zu diesem Zwecke stellt eventfinder dem Kunden Applikationen bereit, die der Kunde in seine Internet-Präsenz einbinden kann. Eine Pflicht zur Einbindung der Applikationen besteht nicht. Der Kunde darf die durch eventfinder überlassenen Applikationen nur unverändert in seine Internet-Präsenz einbinden. Insbesondere Veränderungen, welche die mit den Applikationen verbundene elektronische Werbung oder die Kenntnisnahme und das Herunterladen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsbedingungen von eventfinder betreffen, sind dem Kunden nicht gestattet. eventfinder behält sich das Recht, die Applikationen jederzeit zu verändern oder die Bereitstellung auch bei Fortdauer des Vertrages zu beenden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses muss der Kunde die Applikationen von seiner Website und seinen Datenträgern entfernen und eventfinder dies auf Anforderung schriftlich bestätigen.

3.6 eventfinder bietet über das vertragliche Internetportal www.eventfinder.de von Fall zu Fall zusätzliche Leistungen unentgeltlich oder gegen Entgelt an. Sofern hierzu nichts anderes vereinbart ist, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch hierfür.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei den vertraglichen Leistungen

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung von seiner Seite erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

4.2 Der Kunde darf die vertraglichen Dienste nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig ist das Übermitteln und Anbieten von Inhalten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und Verbote oder gegen Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass er keine gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) oder vertraglich geschützten Inhalte unbefugt für seine Veranstaltungsanzeige verwendet. Kindern oder Jugendlichen dürfen keine Angebote im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht werden. Werden Dritte durch eine solche unzulässige Nutzung geschädigt, hat der Kunde eventfinder von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

4.3 Der Kunde hat eventfinder unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Sitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung bzw. Kreditkartennummer mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsabwicklung von Bedeutung sind.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte zu treffen. Er hat hierfür insbesondere die ihm von eventfinder überlassenen Benutzeridentifikationen und Passwörter geheim zu halten. Der Kunde hat die Passwörter regelmäßig sowie bei hierfür gegebenen Anlässen (z. B. Ausscheiden eines Mitarbeiters, dem ein Passwort bekannt war) aus seinem Kundenportal heraus zu ändern. Für die Nutzung durch Dritte ist er gegenüber eventfinder verantwortlich, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des vertraglichen Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

4.5 Der Kunde hat bei der Nutzung der vertraglichen Leistung Sorge dafür zu tragen, dass er keine Programme oder sonstige Daten überträgt, welche die ordnungsgemäße Funktion des Netzes, der Server oder sonstiger technischer Einrichtungen von eventfinder oder Dritter stören können.

4.6 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber eventfinder, keine unzutreffenden Veranstaltungsanzeigen in das vertragliche Informationsportal zu inserieren und Details, die unrichtig oder überholt sind, unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen.

4.7 Der Kunde hat die Obliegenheit, seine eigenen technischen Einrichtungen und Datenbestände gegen schadenstiftende Daten von außen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.

5. Sperre

eventfinder darf die vertragliche Dienstleistung sperren, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat. Sonstige Rechte von eventfinder zur Sperrung des Zugangs, insbesondere bei vertragswidriger Nutzung und Zahlungsverzug, bleiben unberührt.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Ausschluss von Einwendungen gegen Rechnungen <

6.1 Die Preise für die Veranstaltungsanzeigen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die auf der Internetseite www.eventfinder.de zur Einsicht zur Verfügung steht.

6.2 Die vertraglichen Entgelte werden für den jeweils zurückliegenden Kalendermonat abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig elektronisch im PDF-Format und wird dem Kunden per E-mail übersandt oder im passwortgeschützten Kundenbereich zum Download zur Verfügung gestellt. eventfinder weist darauf hin, dass eine solche Rechnung nach der gegenwärtigen Praxis der Finanzverwaltungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Übersendung der Rechnungen in Papierform auf dem Postweg kann vom Kunden auf gesonderten Wunsch gegen eine Jahresgebühr von 20,00 Euro (inkl. MwSt.) beantragt werden.

6.3 Die vertragliche Leistung wird nur gegen Vorauszahlung auf Guthabenbasis erbracht. Der Kunde muss zu diesem Zweck je nach Bedarf in seinem passwortgeschützten Kundenbereich ein Guthaben per Kreditkarte oder über einen anderen vertraglich vorgesehenen Zahlungsweg einzahlen. Ein nicht verbrauchtes Guthaben wird nur zurückerstattet, wenn der Kunde eventfinder unter Angabe seiner Kontonummer spätestens innerhalb von einem Jahr nach Vertragsbeendigung hierzu in Textform (per E-mail, Telefax oder Brief) auffordert.

6.4 Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von eventfinder nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, eventfinder mit einer Frist von einem Monat kündigen. Auch im Fall einer Kündigung dauert das Vertragsverhältnis für bereits inserierte Veranstaltungsanzeigen bis zum darin angegebenen Veranstaltungszeitpunkt fort.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Kündigung haben in Textform (per E-mail, Telefax oder Brief) oder online über die dafür vorgesehene Funktion zu erfolgen.

7.4 Wenn eventfinder ein Jahr lang vom Kunden keine Eingabe für eine Veranstaltungsanzeige mehr erhalten hat, endet der Vertrag automatisch.

8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise

8.1 Will eventfinder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, wird die vorgesehene Änderung dem Kunden per E-mail bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht per E-mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird eventfinder bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei eventfinder eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

8.2 Die von eventfinder angegebenen Preise einschließlich Mehrwertsteuer errechnen sich aus Preisen ohne Mehrwertsteuer zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe. Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes werden die Preise einschließlich Mehrwertsteuer automatisch entsprechend angepasst.

8.3 eventfinder kann die Preise für neu aufgegebene Veranstaltungsanzeigen mit Wirkung für den jeweils folgenden Kalendermonat ändern, indem auf der Internetseite www.eventfinder.de eine neue Preisliste eingestellt wird. Der Kunde wird auf die neuen Preise zusätzlich vor Eingabe der ersten Veranstaltungsanzeige nach der Preiserhöhung ausdrücklich in dem Bestätigungsfenster für die Aufgabe der Veranstaltungsanzeige hingewiesen.

9. Haftung

9.1 eventfinder haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten); trifft eventfinder hierbei nur einfache Fahrlässigkeit, ist die Höhe des Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2 eventfinder haftet für Schäden aufgrund von Mängeln der an den Kunden überlassenen Applikationen, auch wenn die Mängel bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nur bei Verschulden. Hierbei ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9.3 Die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von eventfinder. Es gilt deutsches Recht.

11. Datenschutz

eventfinder erhebt (unter anderem mit Hilfe von Cookies), verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages und sämtlicher Aufträge, die im Zusammenhang hiermit durchgeführt werden, nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. eventfinder ist berechtigt, für die Erbringung und Abrechnung der vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten und die hierfür erforderlichen Daten an diese Dritten zu übermitteln. Die Verpflichtung zur Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleibt hiervon unberührt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht mehr für Abrechnungszwecke benötigt werden.

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