Nach ArbSchG, DGUV Vorschrift Nr.1 (ehemals BGV A 1), DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) §15 und MVstättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014) / SBauVO § 40 Abs.5
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Im Rahmen dieses Seminars vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Rechte und Pflichte.